Hausordnung am Leuchtturm
- Gäste sind verpflichtet, alle Bestimmungen des Eigentümers entsprechen.
- Während des Aufenthaltes ist nicht erlaubt:
- Die Arbeit der Lampen zu stören und mit dem die Sicherheit der Schifffahrt gefährden.
- In die Räume wo sich die Geräte und Beleuchtungstechnik befinden eingehen und die Warnschilder am Gebäude zu bewegen.
- Irgendwelche Lichtsignale (mit Lampen und ähnlich) in der Nacht zu zeigen, weil es könnte die Sicherheit in der navigation gefährden.
- Feuer im Freien oder ungeschutztem Kamin anzünden.
- Kein Müll in der Nähe des Objekts oder ins Meer zu werfen.
- Nachts, wenn Beleuchtung benötigt ist, müssen alle Außenöffnungen geschlossen oder in geeigneter Weise abgedeckt sein.
- Abfall sollte in geeigneten Säcken an der vorgesehenen Stelle entsorgt werden.
- Bei der Ankunft am Leuchtturm, sind Sie verpflichtet, persönliche Dokumente Ihrem Gastgeber vorlegen webem der Registrierung.
- Gäste sind verpflichtet, alle Regeln und Anweisungen des Gastgebers und Vermiters zu beobachten.